Das Genussrecht ist eine Beteiligungsform im Wege einer schuldrechtlichen Kapitalüberlassung durch den Genussrechtsinhaber an den Genussrechtsemittenten. Genussrechte haben eine wertpapierrechtliche Grundlage und bieten eine Beteiligung am Gewinn eines Unternehmens und somit keinen festen Zinssatz. Die Genussrechte nehmen sowohl am Gewinn als auch am Verlust der Gesellschaft teil. Die Haftung des Genussrechtsinhabers beschränkt sich dabei jedoch ausschliesslich auf die Höhe seiner Beteiligung. Eine Nachschusspflicht ist ausgeschlossen. Genussrechte werden als Namensgenussrechte ausgegeben und in eine Genussrechtsregister eingetragen. Steuerrechtlich werden die Erträge aus Genussrechten als Einkünfte aus Kapitalvermögen bewertet und unterliegen somit der Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag. Die Steuer wird von der Infinia einbehalten und abgeführt.
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